Das sollten Sie wissen
In Wien wird die Wohnbeihilfe von der MA 50 gewährt. Sie hängt vom Haushaltseinkommen, der Anzahl der Personen und dem Wohnungsaufwand ab. In Niederösterreich unterstützt das Land über den Wohnzuschuss bzw. die Wohnbeihilfe.
Die Beihilfe wird meist befristet gewährt. Damit es keine Unterbrechung gibt, muss rechtzeitig ein Antrag auf Weitergewährung gestellt werden.
So helfen wir Ihnen
- Prüfen, welche Förderung für Ihre Wohnung in Frage kommt
- Ausfüllen des Antrags (online oder auf Papier)
- Zusammenstellen von Einkommens- und Mietnachweisen
- Weitergewährungsanträge und Änderungsmeldungen
- Erklärung von Bescheiden und Rückforderungen
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.
- Mietvertrag und aktuelle Mietzinsvorschreibung
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (letzte 12 Monate)
- Meldezettel aller Personen im Haushalt
- Lichtbildausweis bzw. Aufenthaltstitel
- Bankverbindung (IBAN)
Gut zu wissen
- Änderungen beim Einkommen oder im Haushalt müssen gemeldet werden – sonst drohen Rückforderungen.
- Stellen Sie den Verlängerungsantrag einige Wochen vor Ablauf.
Wohnbeihilfe: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich
Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Wohnbeihilfe“ in Ruhe gemeinsam durch.
Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.
Häufige Fragen zu Wohnbeihilfe
Wer bekommt Wohnbeihilfe?
Haushalte, deren Einkommen im Verhältnis zu den Wohnkosten gering ist. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen Wien und Niederösterreich.
Wo stelle ich den Antrag in Wien?
Bei der MA 50 – online oder mit dem Papierformular. Wir helfen Ihnen bei beiden Varianten.
Muss ich die Wohnbeihilfe jedes Jahr neu beantragen?
Da sie befristet gewährt wird, ist ein Weitergewährungsantrag nötig. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.