Krankenkasse & Familie

Rezeptgebührenbefreiung beantragen

Wer regelmäßig Medikamente braucht und ein geringes Einkommen hat, kann sich von der Rezeptgebühr befreien lassen. Wir helfen Ihnen beim Antrag an Ihre Krankenkasse.

  • ÖGK bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger
  • Baden · Wien · online
  • Diskret & vertraulich
Antragsformular wird gemeinsam ausgefüllt

Auf einen Blick

Zuständig
ÖGK bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger
Termin
Büro Baden, telefonisch oder online
Anfrage
Kostenlos & unverbindlich

Das sollten Sie wissen

Die Rezeptgebühr fällt für jedes Medikament auf Kassenrezept an. Personen mit niedrigem Nettoeinkommen können auf Antrag befreit werden. Für chronisch Kranke mit erhöhten Ausgaben gilt eine höhere Einkommensgrenze.

Zusätzlich gibt es die Rezeptgebührenobergrenze: Haben Sie im Kalenderjahr bereits Rezeptgebühren in Höhe von 2 % Ihres Jahresnettoeinkommens bezahlt, sind Sie für den Rest des Jahres automatisch befreit.

So helfen wir Ihnen

  • Prüfen, ob die Einkommensgrenzen erfüllt sind
  • Ausfüllen des Antrags auf Rezeptgebührenbefreiung
  • Zusammenstellen der Einkommensnachweise des Haushalts
  • Nachweise bei erhöhtem Medikamentenbedarf
  • Rückforderung zu viel bezahlter Gebühren prüfen

Diese Unterlagen brauchen Sie

Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Pensions- oder Gehaltsbestätigung
  • Ärztliche Bestätigung bei chronischer Erkrankung
  • Sozialversicherungsnummer

Gut zu wissen

  • Wer eine Ausgleichszulage bezieht, ist in der Regel automatisch befreit.
  • Die Befreiung ist meist befristet – denken Sie an den Verlängerungsantrag.

Rezeptgebührenbefreiung: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich

Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Rezeptgebührenbefreiung“ in Ruhe gemeinsam durch.

Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.

Häufige Fragen zu Rezeptgebührenbefreiung

Wer kann sich von der Rezeptgebühr befreien lassen?

Personen, deren Nettoeinkommen unter dem jährlich festgelegten Richtsatz liegt. Für chronisch Kranke gilt ein erhöhter Richtsatz.

Muss ich die Rezeptgebührenobergrenze beantragen?

Nein, sie wird von der Krankenkasse automatisch berücksichtigt. Die Einkommensbefreiung muss hingegen beantragt werden.

Wie lange gilt die Befreiung?

Sie wird meist befristet gewährt. Wir helfen Ihnen gerne, rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.

Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Kostenlos anfragen

    Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz, worum es geht – unverbindlich.

  2. 02

    Termin vereinbaren

    Im barrierefreien Büro in Baden, telefonisch oder online – wie es Ihnen passt.

  3. 03

    Gemeinsam ausfüllen

    Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus, prüfen die Unterlagen und reichen ihn ein.

  4. 04

    Begleitung bis zum Bescheid

    Bei Rückfragen der Behörde sind wir weiter für Sie da und erklären das Ergebnis.