Das sollten Sie wissen
Hinterbliebene Ehepartner und eingetragene Partner können Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerpension haben. Die Höhe hängt vom Einkommen beider Partner ab und beträgt einen Prozentsatz der Pension der verstorbenen Person.
Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag gestellt, gebührt die Pension ab dem Todestag. Bei späterer Antragstellung erst ab dem Antrag – deshalb ist rasches Handeln wichtig.
So helfen wir Ihnen
- Ausfüllen des Antrags auf Hinterbliebenenpension
- Zusammenstellen der erforderlichen Urkunden
- Gleichzeitiger Antrag auf Waisenpension für Kinder
- Hilfe bei weiteren Meldungen nach einem Todesfall
- Erklärung von Bescheid und Berechnung
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde
- Lichtbildausweis und Sozialversicherungsnummer
- Einkommensnachweise (eigene Pension, Gehalt)
- Bankverbindung (IBAN)
Gut zu wissen
- Stellen Sie den Antrag möglichst innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag.
- Auch geschiedene Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben.
Witwenpension: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich
Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Witwenpension“ in Ruhe gemeinsam durch.
Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.
Häufige Fragen zu Witwenpension
Bis wann muss die Witwenpension beantragt werden?
Damit die Pension rückwirkend ab dem Todestag ausbezahlt wird, sollte der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden.
Wie hoch ist die Witwenpension?
Sie beträgt je nach Einkommensverhältnis der Partner zwischen 0 und 60 Prozent der Pension der verstorbenen Person. Die genaue Berechnung erfolgt durch die PVA.
Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Sprechen Sie uns an – in Ausnahmefällen finden wir gemeinsam eine Lösung. Unser Büro in Baden ist zudem barrierefrei erreichbar.
Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.