Das sollten Sie wissen
Wer selbstständig tätig ist, ist in der Regel bei der SVS kranken-, pensions- und unfallversichert. Kleinunternehmer:innen mit geringen Umsätzen und Einkünften können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen.
Die Unfallversicherung bleibt dabei bestehen. Ob die Ausnahme sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – etwa davon, ob Sie anderweitig versichert sind.
So helfen wir Ihnen
- Ausfüllen des Antrags auf Ausnahme von der Pflichtversicherung
- Anmeldung und Meldungen an die SVS
- Anträge auf Herabsetzung oder Stundung von Beiträgen
- Verständliche Erklärung von SVS-Schreiben
- Einrichtung von meineSV mit ID Austria
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.
- Gewerbeschein bzw. Nachweis der Tätigkeit
- Umsatz- und Einkommensprognose bzw. Einkommensteuerbescheid
- SVS-Versicherungsnummer und bisherige Schreiben
- Nachweis über anderweitige Krankenversicherung (falls vorhanden)
Gut zu wissen
- Prüfen Sie vor der Ausnahme, ob Sie sonst ausreichend krankenversichert sind.
- Bei Überschreiten der Grenzen endet die Ausnahme – Änderungen rechtzeitig melden.
SVS-Anträge: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich
Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „SVS-Anträge“ in Ruhe gemeinsam durch.
Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.
Häufige Fragen zu SVS-Anträge
Wer kann die Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen?
Kleinunternehmer:innen, deren Umsätze und Einkünfte unter bestimmten Grenzen liegen und die weitere Voraussetzungen erfüllen. Die aktuellen Grenzwerte veröffentlicht die SVS jährlich.
Bin ich nach der Ausnahme gar nicht mehr versichert?
Die Unfallversicherung bleibt bestehen. Kranken- und Pensionsversicherung entfallen – deshalb sollten Sie Ihre Absicherung vorher klären.
Beraten Sie auch steuerlich?
Nein, wir unterstützen beim Ausfüllen und Einreichen. Steuerliche Beratung übernehmen Steuerberater:innen oder die Wirtschaftskammer.
Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.