Krankenkasse & Familie

Kostenrückerstattung von der Krankenkasse

Beim Wahlarzt oder für Therapien zahlen Sie zuerst selbst – einen Teil bekommen Sie von der Krankenkasse zurück. Wir helfen Ihnen, Rechnungen richtig einzureichen, damit nichts verloren geht.

  • ÖGK bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger
  • Baden · Wien · online
  • Diskret & vertraulich
Antragsformular wird gemeinsam ausgefüllt

Auf einen Blick

Zuständig
ÖGK bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger
Termin
Büro Baden, telefonisch oder online
Anfrage
Kostenlos & unverbindlich

Das sollten Sie wissen

Bei Behandlungen durch Wahlärztinnen und Wahlärzte ersetzt die Krankenkasse in der Regel 80 % jenes Betrags, den sie einer Vertragsärztin bzw. einem Vertragsarzt bezahlt hätte. Ähnliches gilt für Therapien, Heilbehelfe oder Hilfsmittel.

Die Einreichung ist online über meineSV bzw. die App Ihrer Krankenkasse oder per Post möglich. Fehlen Angaben auf der Honorarnote, verzögert sich die Erstattung.

So helfen wir Ihnen

  • Prüfen der Honorarnoten auf Vollständigkeit
  • Online-Einreichung über meineSV bzw. die ÖGK-App
  • Einreichung per Post mit passendem Formular
  • Anträge für Therapien, Heilbehelfe und Transporte
  • Nachverfolgen offener Erstattungen

Diese Unterlagen brauchen Sie

Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.

  • Honorarnote mit Diagnose und Leistungen
  • Zahlungsbestätigung
  • Ärztliche Verordnung (bei Therapien und Heilbehelfen)
  • Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung

Gut zu wissen

  • Sammeln Sie Rechnungen nicht zu lange – reichen Sie sie zeitnah ein.
  • Manche Leistungen brauchen eine Bewilligung vor Beginn der Behandlung.

Kostenrückerstattung: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich

Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Kostenrückerstattung“ in Ruhe gemeinsam durch.

Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.

Häufige Fragen zu Kostenrückerstattung

Wie viel bekomme ich vom Wahlarzt zurück?

In der Regel 80 % des Kassentarifs – nicht 80 % der Rechnung. Wie viel das in Euro ist, hängt von der Leistung ab.

Kann ich Rechnungen online einreichen?

Ja, zum Beispiel über meineSV mit ID Austria. Wir zeigen Ihnen, wie das geht, oder helfen bei der Einreichung per Post.

Was ist, wenn die Kasse eine Erstattung ablehnt?

Wir sehen uns das Schreiben gemeinsam an und erklären es. Bei rechtlichen Schritten verweisen wir an die Arbeiterkammer oder eine Rechtsberatung.

Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Kostenlos anfragen

    Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz, worum es geht – unverbindlich.

  2. 02

    Termin vereinbaren

    Im barrierefreien Büro in Baden, telefonisch oder online – wie es Ihnen passt.

  3. 03

    Gemeinsam ausfüllen

    Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus, prüfen die Unterlagen und reichen ihn ein.

  4. 04

    Begleitung bis zum Bescheid

    Bei Rückfragen der Behörde sind wir weiter für Sie da und erklären das Ergebnis.