Das sollten Sie wissen
Bei Behandlungen durch Wahlärztinnen und Wahlärzte ersetzt die Krankenkasse in der Regel 80 % jenes Betrags, den sie einer Vertragsärztin bzw. einem Vertragsarzt bezahlt hätte. Ähnliches gilt für Therapien, Heilbehelfe oder Hilfsmittel.
Die Einreichung ist online über meineSV bzw. die App Ihrer Krankenkasse oder per Post möglich. Fehlen Angaben auf der Honorarnote, verzögert sich die Erstattung.
So helfen wir Ihnen
- Prüfen der Honorarnoten auf Vollständigkeit
- Online-Einreichung über meineSV bzw. die ÖGK-App
- Einreichung per Post mit passendem Formular
- Anträge für Therapien, Heilbehelfe und Transporte
- Nachverfolgen offener Erstattungen
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.
- Honorarnote mit Diagnose und Leistungen
- Zahlungsbestätigung
- Ärztliche Verordnung (bei Therapien und Heilbehelfen)
- Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung
Gut zu wissen
- Sammeln Sie Rechnungen nicht zu lange – reichen Sie sie zeitnah ein.
- Manche Leistungen brauchen eine Bewilligung vor Beginn der Behandlung.
Kostenrückerstattung: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich
Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Kostenrückerstattung“ in Ruhe gemeinsam durch.
Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.
Häufige Fragen zu Kostenrückerstattung
Wie viel bekomme ich vom Wahlarzt zurück?
In der Regel 80 % des Kassentarifs – nicht 80 % der Rechnung. Wie viel das in Euro ist, hängt von der Leistung ab.
Kann ich Rechnungen online einreichen?
Ja, zum Beispiel über meineSV mit ID Austria. Wir zeigen Ihnen, wie das geht, oder helfen bei der Einreichung per Post.
Was ist, wenn die Kasse eine Erstattung ablehnt?
Wir sehen uns das Schreiben gemeinsam an und erklären es. Bei rechtlichen Schritten verweisen wir an die Arbeiterkammer oder eine Rechtsberatung.
Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.