Finanzamt & Digitales Amt

Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe beantragen

Wenn Familienleistungen aus mehreren EU-Staaten in Frage kommen, wird es schnell kompliziert. Wir helfen Ihnen, den Antrag auf Ausgleichs- bzw. Differenzzahlung richtig auszufüllen und alle Nachweise beizulegen.

  • Finanzamt Österreich
  • Baden · Wien · online
  • Diskret & vertraulich
Antragsformular wird gemeinsam ausgefüllt

Auf einen Blick

Zuständig
Finanzamt Österreich
Termin
Büro Baden, telefonisch oder online
Anfrage
Kostenlos & unverbindlich

Das sollten Sie wissen

Arbeitet ein Elternteil in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder in der Schweiz, regeln europäische Vorschriften, welcher Staat vorrangig für Familienleistungen zuständig ist. Ist die österreichische Familienbeihilfe höher als die Leistung des anderen Staates, kann Österreich den Unterschied als Ausgleichs- bzw. Differenzzahlung auszahlen.

Für den Antrag braucht das Finanzamt in der Regel Angaben und Bestätigungen aus dem anderen Staat. Genau hier passieren häufig Fehler und Verzögerungen.

So helfen wir Ihnen

  • Klären, welcher Staat vorrangig zuständig ist
  • Ausfüllen des Antrags auf Ausgleichs-/Differenzzahlung (Beih 38)
  • Vorbereitung der Bestätigungen aus dem Ausland
  • Unterstützung bei Rückfragen und Ergänzungsersuchen
  • Erklärung des Bescheids und der Berechnung

Diese Unterlagen brauchen Sie

Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Meldezettel aller Familienmitglieder
  • Arbeits- oder Beschäftigungsbestätigung aus dem Ausland
  • Nachweise über ausländische Familienleistungen
  • Ausweise bzw. Aufenthaltstitel, Bankverbindung

Gut zu wissen

  • Auch rückwirkende Ansprüche sind möglich – sammeln Sie Unterlagen der vergangenen Jahre.
  • Änderungen (Jobwechsel, Umzug) müssen dem Finanzamt gemeldet werden.

Ausgleichszahlung: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich

Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Ausgleichszahlung“ in Ruhe gemeinsam durch.

Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.

Häufige Fragen zu Ausgleichszahlung

Was ist der Unterschied zwischen Ausgleichszahlung und Differenzzahlung?

Beide Begriffe beschreiben, dass Österreich nur den Unterschiedsbetrag zur Leistung eines anderen Staates auszahlt. Welcher Fall vorliegt, hängt von der Zuständigkeit nach EU-Recht ab – das klären wir gemeinsam anhand Ihrer Situation.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Da häufig Auskünfte aus dem Ausland nötig sind, kann es mehrere Monate dauern. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung deutlich.

Können Sie auch mit Formularen in anderen Sprachen helfen?

Wir helfen Ihnen, die Formulare zu verstehen und richtig zuzuordnen. Beglaubigte Übersetzungen erstellen wir nicht.

Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Kostenlos anfragen

    Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz, worum es geht – unverbindlich.

  2. 02

    Termin vereinbaren

    Im barrierefreien Büro in Baden, telefonisch oder online – wie es Ihnen passt.

  3. 03

    Gemeinsam ausfüllen

    Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus, prüfen die Unterlagen und reichen ihn ein.

  4. 04

    Begleitung bis zum Bescheid

    Bei Rückfragen der Behörde sind wir weiter für Sie da und erklären das Ergebnis.