Das sollten Sie wissen
Arbeitet ein Elternteil in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder in der Schweiz, regeln europäische Vorschriften, welcher Staat vorrangig für Familienleistungen zuständig ist. Ist die österreichische Familienbeihilfe höher als die Leistung des anderen Staates, kann Österreich den Unterschied als Ausgleichs- bzw. Differenzzahlung auszahlen.
Für den Antrag braucht das Finanzamt in der Regel Angaben und Bestätigungen aus dem anderen Staat. Genau hier passieren häufig Fehler und Verzögerungen.
So helfen wir Ihnen
- Klären, welcher Staat vorrangig zuständig ist
- Ausfüllen des Antrags auf Ausgleichs-/Differenzzahlung (Beih 38)
- Vorbereitung der Bestätigungen aus dem Ausland
- Unterstützung bei Rückfragen und Ergänzungsersuchen
- Erklärung des Bescheids und der Berechnung
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.
- Geburtsurkunden der Kinder
- Meldezettel aller Familienmitglieder
- Arbeits- oder Beschäftigungsbestätigung aus dem Ausland
- Nachweise über ausländische Familienleistungen
- Ausweise bzw. Aufenthaltstitel, Bankverbindung
Gut zu wissen
- Auch rückwirkende Ansprüche sind möglich – sammeln Sie Unterlagen der vergangenen Jahre.
- Änderungen (Jobwechsel, Umzug) müssen dem Finanzamt gemeldet werden.
Ausgleichszahlung: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich
Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Ausgleichszahlung“ in Ruhe gemeinsam durch.
Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.
Häufige Fragen zu Ausgleichszahlung
Was ist der Unterschied zwischen Ausgleichszahlung und Differenzzahlung?
Beide Begriffe beschreiben, dass Österreich nur den Unterschiedsbetrag zur Leistung eines anderen Staates auszahlt. Welcher Fall vorliegt, hängt von der Zuständigkeit nach EU-Recht ab – das klären wir gemeinsam anhand Ihrer Situation.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Da häufig Auskünfte aus dem Ausland nötig sind, kann es mehrere Monate dauern. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung deutlich.
Können Sie auch mit Formularen in anderen Sprachen helfen?
Wir helfen Ihnen, die Formulare zu verstehen und richtig zuzuordnen. Beglaubigte Übersetzungen erstellen wir nicht.
Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.