Das sollten Sie wissen
Angehörige ohne eigene Krankenversicherung können bei einer versicherten Person mitversichert werden – etwa Kinder, Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen und unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Personen.
Kinder sind in der Regel bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung auch länger mitversichert. Für Partner:innen ist die Mitversicherung je nach Situation beitragsfrei oder mit einem Zusatzbeitrag verbunden.
So helfen wir Ihnen
- Klären, wer mitversichert werden kann
- Ausfüllen des Antrags auf Anspruchsberechtigung
- Nachweise bei Ausbildung, Pflege oder Kindererziehung
- Anträge auf Befreiung vom Zusatzbeitrag
- Hilfe bei e-card-Fragen
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.
- Sozialversicherungsnummern beider Personen
- Heirats- bzw. Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Schul- oder Studienbestätigung (bei Kindern über 18)
- Einkommensnachweise (für Zusatzbeitragsbefreiung)
Gut zu wissen
- Nach der Geburt wird das Kind meist automatisch erfasst – kontrollieren Sie trotzdem, ob die e-card kommt.
- Bei geringem Haushaltseinkommen kann eine Befreiung vom Zusatzbeitrag möglich sein.
Mitversicherung: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich
Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Mitversicherung“ in Ruhe gemeinsam durch.
Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.
Häufige Fragen zu Mitversicherung
Kostet die Mitversicherung etwas?
Für Kinder ist sie beitragsfrei. Für Partner:innen kann ein Zusatzbeitrag anfallen – außer z. B. bei Kindererziehung oder Pflege. Wir klären das gemeinsam.
Kann auch mein Lebensgefährte mitversichert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa bei gemeinsamer Haushaltsführung und Kinderbetreuung. Wir prüfen mit Ihnen, ob das in Ihrem Fall möglich ist.
Bis wann sind Kinder mitversichert?
Bis zum 18. Geburtstag, bei Schul- oder Berufsausbildung auch länger – Nachweise müssen dann eingereicht werden.
Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.