Das sollten Sie wissen
Die Notstandshilfe ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung für Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist und die sich in einer Notlage befinden. Sie muss eigens beim AMS beantragt werden.
Seit Juli 2018 wird das Einkommen von Partner:innen bei der Notstandshilfe nicht mehr angerechnet. Die Notstandshilfe wird jeweils für einen bestimmten Zeitraum gewährt und muss danach neu beantragt werden.
So helfen wir Ihnen
- Rechtzeitiger Antrag vor Ende des Arbeitslosengeldes
- Ausfüllen des Antrags auf Notstandshilfe
- Folgeanträge nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
- Kommunikation mit dem AMS in Ihrem Beisein
- Kombination mit Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe prüfen
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.
- Lichtbildausweis und Sozialversicherungsnummer
- Letzte Mitteilung über den Leistungsanspruch
- Nachweise über eigenes Einkommen
- Bankverbindung (IBAN)
Gut zu wissen
- Den Antrag schon einige Wochen vor Ende des Arbeitslosengeldes stellen.
- Reicht die Notstandshilfe nicht aus, kann zusätzlich Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe beantragt werden.
Notstandshilfe: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich
Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Notstandshilfe“ in Ruhe gemeinsam durch.
Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.
Häufige Fragen zu Notstandshilfe
Wann soll ich die Notstandshilfe beantragen?
Rechtzeitig vor dem Ende des Arbeitslosengeldes. Das AMS informiert Sie in der Regel – warten Sie aber nicht auf das letzte Schreiben.
Zählt das Einkommen meines Partners?
Nein. Seit Juli 2018 wird das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe nicht mehr berücksichtigt.
Wie lange bekomme ich Notstandshilfe?
Sie wird jeweils für einen befristeten Zeitraum gewährt und kann danach wieder beantragt werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.