Pension & Pflege

Waisenpension beantragen – wir unterstützen Sie

Wenn ein Elternteil verstirbt, sichert die Waisenpension Kinder finanziell ab. Wir helfen Ihnen, den Antrag vollständig zu stellen und später die nötigen Ausbildungsnachweise einzureichen.

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
  • Baden · Wien · online
  • Diskret & vertraulich
Antragsformular wird gemeinsam ausgefüllt

Auf einen Blick

Zuständig
Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Termin
Büro Baden, telefonisch oder online
Anfrage
Kostenlos & unverbindlich

Das sollten Sie wissen

Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Waisenpension – grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Befinden sie sich danach in Schul- oder Berufsausbildung, kann die Waisenpension längstens bis zum 27. Geburtstag weiterbezahlt werden.

Auch für die Waisenpension gilt: Ein Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag sichert die Zahlung ab dem Todestag.

So helfen wir Ihnen

  • Antrag für minderjährige Kinder durch Obsorgeberechtigte
  • Antrag für volljährige Waisen in Ausbildung
  • Laufende Einreichung von Schul- und Studiennachweisen
  • Abstimmung mit dem Antrag auf Witwen-/Witwerpension

Diese Unterlagen brauchen Sie

Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.

  • Sterbeurkunde des Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Obsorgenachweis (falls erforderlich)
  • Schul-, Lehr- oder Studienbestätigung (ab 18 Jahren)
  • Bankverbindung (IBAN)

Gut zu wissen

  • Bei Studierenden prüft die PVA regelmäßig den Studienerfolg – Nachweise rechtzeitig einreichen.
  • Ein eigenes Einkommen kann sich ab 18 Jahren auf den Anspruch auswirken.

Waisenpension: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich

Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Waisenpension“ in Ruhe gemeinsam durch.

Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.

Häufige Fragen zu Waisenpension

Wie lange bekommt mein Kind Waisenpension?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Bei Schul- oder Berufsausbildung auch darüber hinaus, längstens bis zum 27. Geburtstag.

Wer stellt den Antrag für minderjährige Kinder?

Den Antrag stellt die obsorgeberechtigte Person – meist der hinterbliebene Elternteil. Wir helfen beim Ausfüllen.

Muss ich Nachweise laufend einreichen?

Ja, ab dem 18. Geburtstag verlangt die PVA regelmäßig Bestätigungen über die Ausbildung. Wir erinnern Sie gerne daran und helfen beim Einreichen.

Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Kostenlos anfragen

    Rufen Sie an oder schreiben Sie uns kurz, worum es geht – unverbindlich.

  2. 02

    Termin vereinbaren

    Im barrierefreien Büro in Baden, telefonisch oder online – wie es Ihnen passt.

  3. 03

    Gemeinsam ausfüllen

    Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus, prüfen die Unterlagen und reichen ihn ein.

  4. 04

    Begleitung bis zum Bescheid

    Bei Rückfragen der Behörde sind wir weiter für Sie da und erklären das Ergebnis.