Das sollten Sie wissen
Mit der Arbeitnehmerveranlagung – umgangssprachlich „Steuerausgleich“ oder „Lohnsteuerausgleich“ – holen Sie sich zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, Ihr Einkommen geschwankt hat oder Sie Ausgaben wie Pendlerkosten, Fortbildungen oder Kinderbetreuung geltend machen können.
Die Veranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden. In manchen Fällen ist sie sogar verpflichtend, etwa wenn Sie gleichzeitig mehrere Dienstverhältnisse hatten oder Leistungen wie Krankengeld bezogen haben.
So helfen wir Ihnen
- Einrichtung bzw. Zugang zu FinanzOnline – auch mit ID Austria
- Ausfüllen der Erklärung L1 inkl. Beilagen L1k (Kinder) und L1i
- Erfassen von Werbungskosten, Pendlerpauschale & Familienbonus Plus
- Übersichtliche Zusammenstellung Ihrer Belege
- Einreichung und Erklärung des Bescheids in einfachen Worten
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.
- Lohnzettel (L16) bzw. Zugang zu FinanzOnline
- Belege über Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung)
- Nachweise zu Kinderbetreuungskosten und Unterhalt
- Angaben zu Arbeitsweg und Arbeitszeiten (Pendlerpauschale)
- Belege zu außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
- Bankverbindung (IBAN) für die Gutschrift
Gut zu wissen
- Spenden, Kirchenbeitrag und Beiträge für freiwillige Versicherungen werden meist automatisch übermittelt – prüfen lohnt sich trotzdem.
- Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfasst keine Werbungskosten. Eine eigene Erklärung bringt oft mehr.
Arbeitnehmerveranlagung: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich
Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Arbeitnehmerveranlagung“ in Ruhe gemeinsam durch.
Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.
Häufige Fragen zu Arbeitnehmerveranlagung
Wie weit rückwirkend kann ich den Steuerausgleich machen?
Die Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb von fünf Jahren eingereicht werden. Im Jahr 2026 also noch für die Jahre 2021 bis 2025.
Brauche ich dafür FinanzOnline?
Nicht zwingend – die Erklärung kann auch in Papierform (Formular L1) eingereicht werden. Online geht es aber meist schneller. Wir helfen Ihnen bei beiden Varianten.
Machen Sie auch Steuerberatung?
Nein. Wir unterstützen beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Für steuerliche Beratung oder Gestaltungsfragen empfehlen wir eine Steuerberatungskanzlei.
Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.