Das sollten Sie wissen
Die Familienbeihilfe steht Eltern für ihre Kinder zu – grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag und bei Ausbildung oder Studium unter bestimmten Voraussetzungen länger. Zusammen mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt.
Bei in Österreich geborenen Kindern wird die Familienbeihilfe oft automatisch („antragslos“) gewährt. In vielen anderen Fällen – etwa nach einem Umzug nach Österreich, bei Ausbildungsbeginn oder bei Überprüfungen – ist ein Antrag bzw. ein Nachweis nötig.
So helfen wir Ihnen
- Prüfen, ob ein Antrag nötig ist oder die Beihilfe automatisch kommt
- Ausfüllen des Antrags Beih 100 bzw. Online-Antrag über FinanzOnline
- Zusammenstellen von Schul-, Ausbildungs- und Studiennachweisen
- Beantwortung von Überprüfungsschreiben des Finanzamts
- Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe bei erheblicher Behinderung
Diese Unterlagen brauchen Sie
Bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit. Fehlt etwas, finden wir gemeinsam eine Lösung.
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel von Eltern und Kind
- Ausweise bzw. Aufenthaltstitel
- Schul-, Lehr- oder Studienbestätigung (ab 18 Jahren)
- Bankverbindung (IBAN)
Gut zu wissen
- Die Familienbeihilfe kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.
- Überprüfungsschreiben des Finanzamts sollten Sie nicht liegen lassen – sonst kann die Auszahlung eingestellt werden.
Familienbeihilfe: Hilfe in Baden, Wien und ganz Österreich
Sie wohnen in Baden, Bad Vöslau, Traiskirchen, Mödling oder im Bezirk Baden? Dann kommen Sie gerne in unser barrierefreies Büro in der Wiener Straße 80 – dort gehen wir Ihr Anliegen zum Thema „Familienbeihilfe“ in Ruhe gemeinsam durch.
Für Kund:innen aus Wien und dem restlichen Österreich bieten wir die Unterstützung auch telefonisch oder online an. Mehr über unser Angebot vor Ort erfahren Sie auf der Seite Formularservice Baden.
Häufige Fragen zu Familienbeihilfe
Muss ich die Familienbeihilfe nach der Geburt beantragen?
Bei Kindern, die in Österreich geboren werden, prüft das Finanzamt in vielen Fällen automatisch. Liegen nicht alle Daten vor, bekommen Sie ein Schreiben – dann unterstützen wir Sie gerne beim Antrag.
Was tun, wenn die Familienbeihilfe eingestellt wurde?
Meist fehlt ein Nachweis, zum Beispiel eine Studien- oder Ausbildungsbestätigung. Wir sehen uns das Schreiben gemeinsam an und reichen die fehlenden Unterlagen nach.
Ein Elternteil arbeitet im Ausland – was nun?
Dann kommt oft eine Ausgleichs- oder Differenzzahlung in Frage. Mehr dazu auf unserer Seite zur Ausgleichszahlung.
Wir unterstützen organisatorisch beim Ausfüllen und Einreichen nach Ihren Angaben. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung und können keine Bewilligung garantieren – die Entscheidung trifft die zuständige Behörde.